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SOLARSTROM (EIGENPRODUKTION)

 

Photovoltaik für das Einfamilienhaus

Eine eigene Photovoltaikanlage (PVA) stellt einen ersten Schritt in Richtung Selbstversorgung mit Energie dar. Mit einer PVA kann über eine erwartete Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren preiswerte und nachhaltig erzeugte Energie produziert werden. Für den wirtschaftlichen Betreib einer PVA  braucht es keine besonders grosse Dachfläche. Auch auf einem kleinen Dach kann sich eine Anlage über die erwartete Lebensdauer amortisieren.

 

Solarstrom nutzen

Wieso lohnt sich eine eigene Solaranlage?

Solarstrom ist umweltfreundlich und preisgünstig. Mit der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach steigt der Immobilienwert.

Im Wohnbereich können Sie Ihre Stromkosten positiv beeinflussen, indem Sie energieintensive Aktivitäten wie waschen tagsüber bei Sonnenschein erledigen. Eine Wärmepumpe oder ein elektrisch betriebenen Warmwasserboiler sind die ideale Ergänzung zu einer Photovoltaikanlage, da sie den tagsüber anfallenden Solarüberschuss in Form von Wärme speichern können. Auch Batteriespeicher können die Anlage ergänzen.

Sie beziehen zuerst den günstigen Strom aus Ihrer eigenen Produktion und sparen bei jeder Kilowattstunde (kWh). Den überschüssigen Strom speisen Sie in unser Netz ein. Für die eingespeiste Energie erhält jeder Betreiber von Photovoltaikanlagen einen jährlich festgelegten Preis pro Energieeinheit (kWh). Wir übernehmen auch die Herkunftsnachweise (HKN) auf vertraglicher Basis.

Für die Messung von Energieerzeugungsanlagen wird zwischen zwei Messvarianten unterschieden:

  • Direktmessung (Bruttomessung)

Einspeisen der gesamten Produktion der Energieerzeugungsanlage in unser Netz:

Diese Messanordnung ist vorgeschrieben bei Energielieferung an einen Dritten.
Diese Messvariante hat den Vorteil, dass ein Wechsel zur Direktvermarktung ohne Installationsänderung erfolgen kann. Die erforderlichen Messwerte von Bezug und Produktion sind dann bereits vorhanden. Für die Produktion ist allerdings ein zusätzlicher Zähler notwendig. Bei Einspeisung in unser Netz wird somit der Grundpreis für die zusätzliche Messung verrechnet.

 

  • Überschussmessung (Nettomessung)

In einem lokalen Netz wird die produzierte Energie zuerst selbst verbraucht. Die den Eigenverbrauch übersteigende Energie (Überschussenergie) wird in unser Netz eingespeist.

Diese Messvariante hat den Vorteil, dass bei Anlagen < 30kVA kein zusätzlicher Zähler notwendig ist. Der Grundpreis für Zähler wird nur einmal verrechnet. Die produzierte Energie wird selbst verbraucht, dadurch nimmt der Strombezug aus dem Netz ab. Bei einem Wechsel der Energielieferung an einen Dritten fallen Installationskosten und Gebühren für einen zweiten Energiezähler an.

 

Eigenerzeugungsanlagen > 30kVA

Produktionsanlagen > 30kVA müssen eine Lastgangmessung aufweisen. Die Kosten für die Messung gehen zu Lasten des Kunden.


Vergütung

Bei der Stromproduktion durch erneuerbare Energien wird zwischen dem «physischen Strom» und dem «ökologischen Mehrwert» unterschieden. Grundsätzlich ist jeder Netzbetreiber verpflichtet,  den unabhängigen Stromproduzenten in seinem Versorgungs-gebiet den «physischen Strom» zu marktorientierten Bezugspreisen für gleichwertige Energie abzukaufen.

 

Als unabhängige Stromproduzenten können Sie selbst entscheiden, wie Sie Ihren produzierten Strom vermarkten.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen offen:

  • Verkauf der Energie an ein Elektrizitätswerk

  • Privatverkauf (z.B. Solarstrombörse)

 

Solarstrom im Verbund nutzen (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV)

Möchten Sie sich mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn zusammentun? Der ZEV ist ein einziger Endverbraucher im Sinne der Stromversorgung und verfügt nur über einen einzigen Netzanschluss und gilt somit als ein einzelner Kunde für den lokalen Verteilnetzbetreiber (VNB). Der ZEV ist Vertragspartner gegenüber dem VNB, er misst und verrechnet innerhalb des Zusammenschlusses selbst. Wir unterstützen Ihren Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV).

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) bezweckt den Verbrauch von selbst produziertem Strom. Die Eigenverbrauchslösung unterstützt den Ausbau der dezentralen Stromversorgung, insbesondere von Photovoltaik-Anlagen.

Die Mitglieder einer Eigenverbrauchslösung profitieren mehrfach. Die eigene Stromproduktion garantiert eine gewisse Unabhängigkeit. Finanziell ist sie interessant, einerseits durch günstige Preise für garantiert sauberen Strom, andererseits durch den steigenden Liegenschaftswert dank innovativer Technologie.

Folgende Kriterien müssen erfüllt werden:

  • Die Leistung der Stromproduktion des ZEV muss mindestens 10% der Anschlussleistung des Zusammenschlusses betragen.

  • Der ZEV kann über mehrere, lückenlos aneinander angrenzende Grundstücke hinweg gebildet werden, wovon auf mindestens einem die PV-Anlage steht.

  • Das Netz des Netzbetreibers darf dabei nicht beansprucht werden.

  • Wenn die Anschlussleistung der Photovoltaik-Anlage 30 kVA übersteigt, ist die Anlage erfassungspflichtig (HKN). Dies gilt auch dann, wenn der ZEV mehrere (Teil-) Anlagen umfasst.

  • Bei einem Stromverbrauch des ZEV von über 100 MWh pro Jahr, ist der Zugang zum freien Strommarkt möglich.

Abrechnung im ZEV

Die Abrechnung wird in einer Eigenverbrauchsgemeinschaft oft zur grossen Herausforderung. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne mit unseren Abrechnungsdienstleistungen.

Links zum Thema

VSE Handbuch Eigenverbrauchsregelung (HER)

Verband unabhängiger Energieerzeuger

Leitfaden Eigenverbrauch (Energie Schweiz)

SWISSOLAR

Eigenproduktion
Einspeisevegütung

EINSPEISEVERGÜTUNG (EVS)

Mit dem neuen Energiegesetz, welches die Schweizer Stimmbevölkerung am 21. Mai 2017 angenommen hat, stehen mehr Fördermittel zur Verfügung. Diese reichen aber nicht aus, um die Warteliste Kostendeckende Einspeisevergütung KEV vollständig abzubauen und alle Anlagen in das Einspeisevergütungssystem aufzunehmen. Die Einspeisevergütung KEV läuft Ende 2022 aus.

Für Photovoltaikanlagen stehen seit dem 1. Januar 2018 Einmalvergütungen (EIV) zur Verfügung, die maximal 30% der Investitionskosten von Referenzanlagen abdecken. Bei der EIV wird zwischen kleiner und grosser EIV unterschieden. Anlagen bis zu 100 kW erhalten die KLEIV (EIV für kleine Anlagen), Anlagen zwischen 100 kW und 50 MW erhalten die GREIV (EIV für grosse Anlagen).

Für gewisse Kleinwasserkraftwerke sowie gewisse Biomasse-Kraftwerke gibt es neu Investitionsbeiträge.

Links zum Thema

Einspeisevergütung Bundesamt für Energie (BFE)

Energieförderungsverordnung

Einmalvergütung (EIV) (pronovo)

Elektromobilität

ELEKTROMOBILITÄT 

 

Die Zukunft der Mobilität gehört unbestritten den elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Elektrisch angetriebene Fahrzeuge erobern den Individualverkehr. Was aber ist das Rezept für eine nachhaltige Form der Elektromobilität? Das neue Fahrgefühl besteht aus einem Elektroauto, Spass an der lautlosen und schnellen Fortbewegung und einer Prise Umwelt- und Kostenbewusstsein.

 

Mehrfamilienhaus & Gewerbe

Sind Sie Hauseigentümerin und möchten in der Tiefgarage Ladestationen einrichten? Dann müssen Sie unter anderem diese wichtigen Punkte beachten:

  • Der Hausanschluss muss den Anforderungen genügen.

  • Der Anschluss mit nur einem Aussenleiter ist nur bis 16A zulässig. Die Ladestation muss den Bezug begrenzen, wenn diese erkennt, dass der Bezug des Autos einpolig grösser als 16A ist.

  • Bei Ladestationen > 3.6 kVA muss eine Steuermöglichkeit für einen Notabwurf vom Verteilnetzbetreiber (VNB) gemäss StromVV Art.8c, Abs.5 + 6 vorgesehen werden. Eine Integration in die Ladestation ist erwünscht.

  • Werden am selben Hausanschluss mehr als 2 Ladestationen installiert, muss ein Lademanagementsystem für alle Ladestationen vorgesehen werden. Das Lademanagementsystem muss die Netzbelastung symmetrisch steuern. Der Leistungsunterschied zwischen den Phasen muss kleiner 3.6 kVA sein und darf den Netzanschluss nicht überlasten. Die Kosten für das Lademana-gementsystem gehen zu Lasten der jeweiligen Eigentümer bzw. den Betreibern der Ladestationen.

  • Der Betrieb und die Abrechnung der einzelnen Stationen wollen organisiert sein.

 

Wir empfehlen in Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern bereits ab der ersten Ladestation das Lademanagementsystem vorzusehen und an Stelle von Einzellösungen ein Gesamtkonzept gemäss Merkblatt SIA 2060 «Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden» zu erstellen.

Unabhängig vom gewählten Ladesystem ist es ratsam, bei der Auswahl und Installation einer Ladestation stets den Endausbau im Hinterkopf zu behalten. Grundinstallationen wie die Verteilung mittels Flachbandkabel zu den einzelnen Abstellplätzen sollten im Vornhinein gut dimensioniert werden. Nämlich so, dass später mit verhältnismässig tiefen Kosten weitere Parkplätze nacherschlossen werden können.

Einfamilienhaus

Das eigene Fahrzeug über Nacht zu Hause laden ist komfortabel. In den meisten Einfamilienhäusern lässt sich eine Ladestation ganz einfach einrichten. Für das Laden zuhause wird eine Ladestation sowie ein entsprechend dimensionierter Anschluss benötigt. Grösse und Leistung des Anschlusses sind von der Ladestation bzw. vom Fahrzeug abhängig. Ihr Elektroinstallateur kann Sie beraten.

Bitte beachten Sie diese Punkte:

  • Der Anschluss mit nur einem Aussenleiter ist nur bis 16A zulässig. Die Ladestation muss den Bezug begrenzen, wenn diese erkennt, dass der Bezug des Autos einpolig grösser als 16A ist.

  • Bei Ladestationen > 3.6 kVA muss eine Steuermöglichkeit für einen Notabwurf vom Verteilnetzbetreiber (VNB) gemäss StromVV Art.8c, Abs.5 + 6 vorgesehen werden. Eine Integration in die Ladestation ist erwünscht.

 

Links zu Elektromobilität

e-mobile

eMobility Schweiz (Ratgeber für Ladesystemen für eFahrzeuge)

Verband Swiss eMobility

Schweizerische Energie-Stiftung SES

E-Ladestationen

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