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AKTUELL

Netzsanierung Hälslerweg in Freienwil

Vom 02. September 2024 bis ca. März 2025 werden im Gebiet Hälslerweg in Freienwil die Werkleitungen saniert.

Für nähere Auskünfte steht Ihnen unser Geschäftsleiter, Marco Giger unter 056 200 55 24 gerne zur Verfügung. 

Fragen zu den laufenden Projekten?

Unser Stromversorgungsnetz ist der Kern der zuverlässigen Stromversorgung. Mit Erneuerungsinvestitionen sorgen wir laufend  für die Betriebssicherheit der Anlagen. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sorgen für einen möglichst störungsfreien Betrieb der Netze – rund um die Uhr.

Für Auskünfte steht Ihnen unser technischer Leiter, Benjamin Schwendinger unter 056 200 55 27 gerne zur Verfügung.

 

Aktuell
Tarifzeiten

TARIFZEITEN

Hochtarif (1.8.1)

Montag bis Freitag 07:00 - 20:00 Uhr
Samstag 07:00 - 13:00 Uhr

Niedertarif (1.8.2)

übrige Zeit

Spitzensperrung

SPITZENSPERRUNG

 

Zur Vermeidung von teuren und unnötigen Spitzenbelastungen werden in unserem Netz gewisse Verbrauchergruppen mittels unserer Rundsteueranlage zeitweise gesperrt.

Kombiboiler (Elektro-Heizeinsatz von Ölheizungen) werden jeweils vom 1. November bis am 31. März gesperrt, so dass das Warmwasser während dieser Zeit über die Ölheizung aufgeheizt wird.

Abhängig von der Netzbelastung können Wärmepumpen pro Tag max. 4 Stunden gesperrt werden. Zwischen zwei Sperrungen dauert die Freigabe mindestens gleich lang wie die vorausgegangene Sperrung.

Waschmaschinen, Tumbler, Saunas und Wärmepumpenboiler werden nicht gesperrt.

Stromrechnung

STROMRECHNUNG

Wir gestalten die Stromrechnung nach den Vorschriften des Stromversorgungsgesetzes, Strom VG, Art. 12

Der Strompreis setzt sich aus den drei Positionen Netznutzung, Energie sowie Abgaben an den Bund und die Gemeinde zusammen.

Abschlussrechnung

Die Abschlussrechnung basiert auf der an Ihrem Objekt bzw. der Messstelle per 31. Dezember vorgenommenen Ablesung.

Sie erhalten die Rechnung Mitte Januar.

Akontorechnung

Eine Akontorechnung wird auf Grund des Vorjahresverbrauches gestellt, sofern der Rechnungsbetrag mindestens Fr. 80.00 beträgt.

Die Akontorechnung erhalten Sie jeweils Mitte März, Mitte Juni und Mitte September. Die Akontorechnungen werden in der folgenden Abschlussrechnung vom Total abgezogen.

Erklärungen zur Stromrechnung finden Sie hier.

Rechnung per E-Mail

Nutzen Sie der Umwelt zuliebe die Vorteile der papierlosen Rechnung. Wir schicken die Rechnung gerne als PDF-Datei. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie uns an welche E-Mail-Adresse wir künftig die Rechnung senden dürfen.

E-Rechnung (eBill)

Erhalten und bezahlen Sie Ihre Rechnung papierlos in Ihrem Online Banking Portal. Weitere Informationen finden Sie hier.

Lastschriftverfahren

Mit dem Lastschriftverfahren LSV+ automatisieren Sie wiederkehrende Zahlungen. Das Lastschriftverfahren ermächtigt den Rechnungssteller, Ihr Konto direkt zu belasten. Beim Lastschriftverfahren (oder abgekürzt auch LSV genannt) werden Rechnungsbeträge automatisch vom Privatkonto oder Firmenkonto des Kunden abgebucht. Im Fall der PostFinance spricht man von Debit Direct.

Kunden haben die Möglichkeit, 30 Tage nach der kommunizierten Buchung einen Widerspruch geltend zu machen.

Der Kunde muss dafür ein einziges Mal eine so genannte Belastungsermächtigung erteilen und über ein Konto verfügen. Danach entsteht dem Kunden kein Aufwand mehr.

Damit ist das Lastschriftverfahren die effizienteste Art, mehrere wiederkehrende Rechnungen eines Rechnungsstellers zu bezahlen. Typische Beispiele sind Telefon-, Strom- und Mietrechnungen.

  • Das LSV Formular für die Bank können Sie hier herunterladen.

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Stromkennzeichnung

 

 

Die gesetzlich vorgeschriebene Stromkennzeichnung finden Sie unter dem Link www.stromkennzeichnung.ch. Mit dem Menüpunkt "Suche" kann für alle EVU’s die Stromkennzeichnung eingesehen werden.

Klicken Sie in den Resultaten auf den Text "Genossenschaft Elektra Ehrendingen", so sehen Sie die detaillierte Stromkennzeichnung.

 

STROMKENNZEICHNUNG

 

Planauskunft

PLANAUSKUNFT

 

Unser gesamtes Werkleitungsnetz steht im Geodatenshop von geoProRegio zum Download bereit. Nach einmaliger Registrierung können hier die Leitungspläne als PDF im Format A4 und A3 bezogen werden.

Hausinstallationskontrolle

HAUSINSTALLATIONSKONTROLLE

 

Strom ist komfortabel, kann aber auch gefährlich sein. Respekt und Sorgfalt im Umgang helfen, Unfälle zu vermeiden.

Um die Sicherheit elektrischer Installationen zu gewährleisten, schreibt die Gesetzgebung in der Niederspannungs-Installations-Verordnung (NIV 734.27) periodische Sicherheitsprüfungen sowie Abnahmekontrollen vor.

Die Netzbetreiber haben den gesetzlichen Auftrag, das Register der Niederspannungsinstallationen zu führen und die Besitzer zum gegebenen Zeitpunkt aufzufordern, den Sicherheitsnachweis (SiNa) zu erbringen. Die Sicherheitsnachweise müssen zusammen mit den technischen Unterlagen von den Eigentümern oder deren Vertretern aufbewahrt werden. Der Hauseigentümer ist selbst verantwortlich, dass die elektrische Installation den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Gemäss NIV hat der Eigentümer die Kosten für die Installationskontrolle und die Erstellung des SiNa zu tragen.

Die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) finden Sie hier.

Erste Kontrolle von Neuinstallationen

Vor der Übergabe der elektrischen Betriebsmittel an den Besitzer überprüft der Installateur die erstellten Installationen im Rahmen einer betriebsinternen Schlusskontrolle und hält die Ergebnisse in einem Sicherheitsnachweis (SiNa) fest.

Bei Installationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren ist der Besitzer zudem verpflichtet, nach der Übernahme der Installation innerhalb von sechs Monaten eine unabhängige Abnahmekontrolle durch ein berechtigtes Kontrollorgan durchführen zu lassen.

Periodische Kontrolle bestehender Installationen

Die Aufforderung an die Installationseigentümer erfolgt in gesetzlich festgelegten Intervallen direkt durch Ihre Netzbetreiberin. Die Verantwortung für die Einhaltung von Sicherheit und Kontrolle trägt der Eigentümer.

Die festgelegen Kontrollperioden von 1, 5, 10 oder 20 Jahren sind in der NIV im Anhang detailliert aufgeführt (nur diese sind massgebend).

Periodische Kontrolle bei Handänderungen

Elektrische Installationen müssen auch bei einer Handänderung geprüft werden, sofern die letzte Kontrolle länger als 5 Jahre zurück liegt.

Kontrollperiode 20 Jahre

Wohnungsbauten

Kontrollperiode 10 Jahre

Gewerbebauten, Bürogebäude, landwirtschaftliche Betriebe, Kirchen

Kontrollperiode 5 Jahre

Kindergärten, Schulen, Restaurants, Hotels, Autowerkstätten, Tankstellen

Kontrollperiode 1 Jahr

Installationen auf Baustellen und Märkten

Für die erforderliche periodische Kontrolle bestehender Installationen informieren wir Sie rechtzeitig schriftlich. Beauftragen Sie bitte ein Kontrollbüro (unabhängiges Kontrollorgan) mit der Sicherheitsprüfung. Das aktuelle Verzeichnis der Kontrollfirmen finden Sie hier.

Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung von Installationen beteiligt war, darf weder mit der unabhängigen Abnahmekontrolle noch mit der periodischen Kontrolle beauftragt werden.

 

Ist die Anlage mängelfrei, erhält der Eigentümer den Sicherheitsnachweis (SiNa), von welchem eine Kopie der Netzbetreiberin zuzustellen ist. Sind in der Anlage jedoch Mängel vorhanden, erhält der Eigentümer einen Kontrollbericht mit den entsprechenden Vermerken. Mängel sind unverzüglich durch eine konzessionierte Installationsfirma zu beheben.

LINKS 

 

Links zur Branche

Verband der schweizerischen Elektrizitätsunternehmen (VSE)

Verband Aargauischer Stromversorger (VAS)

Eidgenössisches Starkstrominspektorat (ESTI)

Elektrizitätskommission ElCom

Nationale Netzgesellschaft Swissgrid

Bundesamt für Energie (BFE)

VSE Handbuch Eigenverbrauchsregelung (HER)

Electrosuisse (SEV)

Strompreisübersicht der ELCom

Stromkennzeichnung (Aus welchen Energiequellen stammt der gelieferte Strom?) 

Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen (VSEI)

Lokale Links

Kanton Aargau

Gemeinde Ehrendingen

Gemeinde Freienwil

Gemeinde Lengnau

Wasserversorgung Ehrendingen Genossenschaft

Links rund um Energieeffizienz, alternative Energien usw.

Swissolar (Informationen zu Photovoltaik und Solarwärme)

Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS)

Pronovo (Förderprogramme Erneuerbare Energien)

Minergie (Schweizer Baustandard)

Schweizerische Agentur für Energieeffizienz (S.A.F.E.)

Energybox.ch (Energieeffizienz im Haushalt)

Topten.ch (Produkte mit Fokus auf Energieeffizienz)

Toplicht (Effiziente Beleuchtung)

Energie Schweiz (Produkte mit Fokus auf Energieeffizienz)

Energie Schweiz (Label für energieefziente Elektronikgeräte)

Energieetikette für Haushaltgeräte (Bundesamt für Energie)

Datenbank für Haushaltgeräte (Fachverband Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe Schweiz)

Recycling und sichere Entsorgung

Infel (Informationsstelle für elektrotechnische Anwendung)

Faktor (Bücher und Periodika mit Fokus auf die Themenbereiche Energie und Nachhaltigkeit)

Links
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